Sorgfaltsplicht / Schadensmeldung
Das Tennisheim sowie das dazugehörige Inventar sind von allen Sportlern und Besuchern mit Sorgfalt zu behandeln. Festgestellte oder verursachte Schäden sind unverzüglich dem Hüttenwart, dem Obmann oder einem Vorstandsmitglied des HATC zu melden. Kosten, die durch Beschädigung, Verunreinigung von Anlagen, Gebäuden, Inventar usw. entstehen, werden dem Verursacher - im Falle einer privaten Nutzung dem Mieter - in Rechnung gestellt.